Welche Punkte sind bei der Zusammenarbeit mit einer Galerie zu beachten?

Welche Punkte sind bei der Zusammenarbeit mit einer Galerie zu beachten?
30 enero, 2016 Jesus Herrera

Versión en alemán de: “¿Qué debo saber antes de exponer en una galería?”

Welche Punkte sind bei der Zusammenarbeit mit einer Galerie zu beachten?

Checkliste für Künstler und Künstlerinnen für die Zusammenarbeit mit Galerien

Jede geschäftliche Beziehung zwischen einem Künstler / einer Künstlerin und einer Galerie muss durch einen schriftlichen Vertrag geregelt werden, in dem die wesentlichen Bedingungen der Zusammenarbeit festgelegt werden.

Im Folgenden listen wir einige Punkte auf, die wir vor einem Vertragsabschluss zwischen dem Künstler / der Künstlerin und einer Galerie als wesentlich erachten. Die Checkliste soll dabei helfen, schnell zu analysieren, wie wirksam Vereinbarungen sind. Außerdem soll ein Vertrag Bestimmungen enthalten, wie bei Nichteinhaltung von Klauseln umgegangen werden soll. Beispielsweise macht es wenig Sinn, im Vertrag Zahlungsfristen festzulegen, wenn eine Nichteinhaltung von Fristen nicht sanktioniert wird.

Welche Punkte muss ich bei einer Zusammenarbeit mit einer Galerie beachten?

1. Ausstellungszeit:

2. Eröffnungsdatum:

3. Anzahl der ausgestellten Werke:

4. Der Künstler / die Künstlerin fügt eine Werkliste mit den auszustellenden Arbeiten bei: JA / NEIN

5. Die Galerie bewahrt die Arbeiten nach der Ausstellung in ihrem Lager auf: JA / NEIN

6. Wenn ja, gibt es eine Auflistung der Arbeiten, die in der Galerie verbleiben sollen, und eine Festlegung über den Zeitraum: JA / NEIN

7. Die Galerie erstellt für den Künstler / die Künstlerin eine detaillierte Auflistung der erhaltenen Arbeiten als Empfangsbestätigung: JA / NEIN

8. Die Galerie schließt eine Versicherung für die Arbeiten ab: JA / NEIN

9. Die Kosten für den Transport zur Ausstellung werden von der Galerie übernommen: JA / NEIN

10. Die Kosten für den Rücktransport werden von der Galerie übernommen: JA / NEIN

11. Die Galerie übernimmt die Produktionskosten (Rahmung, Kaschierung, Editionen, Druckkosten usw.): JA / NEIN

12. Weitere von der Galerie zu übernehmende Kosten:

13. Gibt es eine mit dem Künstler / der Künstlerin abgestimmte Preisliste: JA / NEIN

14. Der Anteil der Galerie bei Verkauf der Arbeiten beträgt abzüglich der Produktionskosten: ____%

15. Vor der Gewährung von Preisnachlässen wird der Künstler / die Künstlerin konsultiert: JA / NEIN

16. welchen Fällen wird ein Preisnachlass gewährt und in welcher Höhe?

17. Der Anteil des Künstlers / der Künstlerin an den verkauften Arbeiten wird innerhalb von _______ Tagen / Wochen fällig.

18. Status des Künstlers / der Künstlerin:

Aufbau: JA / NEIN

19. Kosten für die Adaptation der Arbeiten an die räumlichen Gegebenheiten: JA / NEIN

  • Öffentlichkeitsarbeit: JA / NEIN
  • Übernachtung: JA / NEIN
  • Hinreise: JA / NEIN
  • Rückreise:JA / NEIN
  • Spesen: JA / NEIN
  • Andere (auflisten):
  • Künstler / Künstlerin der Galerie: JA / NEIN
  • Gelegentliche Zusammenarbeit: JA / NEIN
  • Einmalige Ausstellung: JA / NEIN

20. Sollte es eine exklusive Geschäftsbeziehung zwischen der Galerie und der Künstlerin / dem Künstler geben, soll die Exklusivität für folgendes Territorium gelten:

  • Land / Staat:
  • Region:
  • Andere:

21. Hat der Künstler / die Künstlerin Einfluss auf die Auswahl und Präsentation der Abbildungen seiner / ihrer Arbeiten in Flyern, Einladungen, Pressemitteilungen usw.: JA / NEIN

22. Verpflichtet sich der Künstler / die Künstlerin zur Einhaltung der vereinbarten Ausstellungsdauer: JA / NEIN

23. Behält sich die Galerie das Recht einer Annullierung der Ausstellung vor, falls die Werke nicht der Erwartung oder der Vereinbarung entsprechen: JA / NEIN

Häufig werden mündliche Vereinbarungen getroffen. Diese sind jedoch rechtlich unwirksam. Sie können außerdem etliche wichtige Punkte außer Acht lassen. Wir empfehlen daher nachdrücklich einen von beiden Seiten unterzeichneten schriftlichen Vertrag. Dieser schützt beide Partner. Zudem werden in einem professionellen Vertrag alle allgemeinen und besonderen Punkte festgelegt, die genau diese geschäftliche Beziehung ausmachen. Künstler und Künstlerinnen sollten sich mit dem „Instrumentarium eines Händlers“ vertraut machen und damit umgehen können, um die immer wieder auftretenden Probleme zu minimieren. Diese entstehen zum großen Teil dadurch, dass es keine schriftliche Vereinbarung gibt, auf die man zurückgreifen kann, wenn mündliche Absprachen von der Galerie oder dem Künstler / der Künstlerin unterschiedlich interpretiert werden.

Solange Künstler und Künstlerinnen nicht bereit sind, ihren Teil der Verantwortung an der Beziehung zwischen den Akteuren auf dem Kulturmarkt zu übernehmen, und sich nicht mit ihren Rechten und den Möglichkeiten ihrer Durchsetzung auseinandersetzen, werden sie weiterhin aus einer Position der Schwäche verhandeln.

despacho 900

Arbeitsplatz des Galeristen   /    Arbeitsplatz des Kunstschaffenden

Die Aushandlung eines Vertrages bietet beiden Seiten die Möglichkeit, eventuelle Probleme in der Geschäftsbeziehung rechtzeitig zu erkennen und Lösungen zu erarbeiten.

Vertragsgegenstand:

  • 1. Vertragsform und Vertragsinhalt
  • 2. beiderseitige Verpflichtungen
  • 3. Zahlungsmodalitäten
  • 4. Urheberrecht
  • 5. Kündigungsfristen und Kündigungsgründe
  • 6. Ungültigkeitsklauseln
  • 7. Allgemeine Vertragsbedingungen

Wenn Sie Unterstützung benötigen und Mitglied in der AVVAC sind, steht Ihnen der Rechtsanwalt der AVVAC zur Verfügung (LA SEU EstudioJurídico y Tributario). Er berät Sie im Kunstbereich kostenlos per E-Mail zu allen Vertragsfragen, Urheberrecht usw. Aber auch bei allen weiteren Rechtsfragen können Sie die Kanzlei per E-Mail konsultieren.

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